Die Vorfälligkeitsgebühr bei vorzeitiger Kredit-Ablösung durch den Kreditnehmer

Vorfälligkeitsgebühr bei Krediten
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Die Vorfälligkeitsgebühr ist demnach eine Gebühr, die der Bank den entgangenen Gewinn ersetzen soll. Um deren Höhe zu errechnen, müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Hierzu gehört zum einen die noch offene Restschuld, aber auch der ehemals vertraglich vereinbarte Zins sowie der aktuelle Marktzins spielen eine Rolle.
Da viele Kunden ihre Kredite in Zeiten niedriger Zinsen vorzeitig zurückzahlen, um eine Umschuldung zu erreichen, können auch die Banken die frei gewordenen Gelder nur zu geringeren Zinsen wieder verleihen. Dies bedeutet wiederum Einkommensverluste. Die Differenz aus dem ehemals geplanten Zinsertrag und dem neu möglichen Zinsertrag ist die ca. zu ersetzende Vorfälligkeit. Die Vorfälligkeitsgebühr ist demnach umso höher, je niedriger das aktuelle Zinsniveau ist und je höher der ehemals vereinbarte Zins.
Vor der Ablösung eines Kredites ist es daher wichtig, sich über die anfallende Vorfälligkeitsgebühr zu informieren. Da sie sich auch an der Restlaufzeit des Darlehens orientiert ist es oft nicht lohnend, ein noch mehrere Jahre laufendes Baufinanzierungsdarlehen vorzeitig umzuschulden. Eine gute Alternative zur vorzeitigen Umschuldung sowie zur Zahlung der Vorfälligkeit ist die Aufnahme eines Forwarddarlehens. Auch mit ihm ist es möglich, das heute niedrige Zinsniveau für die Zukunft zu sichern. Es wird erst bei Ablauf der Zinsbindung des bestehenden Darlehens ausgezahlt, so dass hierbei keine Vorfälligkeit berechnet werden kann.