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Unfallversicherungen – eine Einführung

am 20. März 2009

Unfallversicherung abgeschlossen? © Peter Atkins - Fotolia

Unfallversicherung abgeschlossen?
© Peter Atkins - Fotolia

In Deutschland gibt es zwei Formen von Unfallversicherungen. Die gesetztliche Unfallversicherung ist Bestandteil der gegliederten Sozialversicherung. Geregelt sind die Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung im 5. Sozialgesetzbuch. Pflichtversichert sind alle Arbeitnehmer, Angestellte, Schüler, Studenten, aber auch Kinder, die eine Tagesstätte besuchen sowie ehrenamtliche Helfer im Zivil- und Katastrophenschutz.

Freiwillig versichert hingegen sind Selbständige und Freiberufler. Für einige Berufsgruppen, wie zum Beispiel für Friseure, hingegen besteht Versicherungszwang. Dies heißt jedoch nicht, dass der Arbeitnehmer einen gesonderten Beitrag abzuführen hat, die Zahlungen erfolgen grundsätzlich vom Arbeitgeber. Die gesetztliche Unfallversicherung kommt bei Arbeitsunfällen, einschließlich der Unfälle auf dem Arbeitsweg (Wegeunfälle genannt), sowie bei Berufskrankenheiten für die Kosten auf. Sie zahlt im Wesentlichen die medizinischen und berufsfördernden Maßnahmen zur Rehabilitation. Auch Lohnersatz- und Entschädigungsleistungen, wie Verletztengeld oder Hinterbliebenenrente, werden von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen.

Private Unfallversicherungen hingegen sichern den Menschen gegen alle Unfälle rund um die Uhr und weltweit ab. Gegen Einmalzahlung oder laufende Beiträge zählen unter anderem Bergungskosten, Krankenhaustagegeld oder kosmetische Operationen zum Leistungsspektrum einer privaten Unfallversicherung. Teilweise werden die Versicherungen auch mit Kapital- oder Rentenleistung oder mit Beitragsrückerstattungen angeboten.

Einige Unfallversicherungen arbeiten mit der sogenannten Ausschnittsdeckung. Sie bieten den Schutz nur für bestimmte Unfälle an. Genannt seien an dieser Stelle die PkW-Insassenversicherung oder die Reiseunfallversicherung.

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