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Sollzinssatz erklärt

am 24. Februar 2011

Sollzinssatz © Klaus Eppele - Fotolia.com

Sollzinssatz © Klaus Eppele - Fotolia.com

Manch ein Kreditnehmer wird sich wundern, wenn er bei seiner Bank für eine Kreditvergabe vorstellig wird und dann von seinem Sachbearbeiter den Begriff „Sollzins“ zu hören bekommt. Dabei handelt es sich lediglich um eine Begriffsänderung in dem Sinne, dass der bisherige Nominalzins zum Sollzins wird. Diese Änderung ist der seit dem 12.06.2010 geltenden EU-Verbraucherschutzrichtlinie geschuldet, die eine Kreditvergabe für Verbraucher europaweit vereinheitlich und verständlicher machen soll. Er gibt also an, wie hoch die Bank den Zinssatz für den reinen Kredit festsetzt, also die Kreditprovisionen nicht mit eingerechnet werden.

Im deutschen bürgerlichen Recht allerdings ist der Sollzinssatz zunächst einmal eine so genannte Legaldefinition und unterscheidet gebundene und veränderliche Zinssätze. Gebundene Zinssätze sind demnach solche, bei denen der Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit fest vereinbart wird. Das ist ein Großteil aller Kredite, angefangen über einen Konsumkredit bis hin zu einem Überziehungskredit des Girokontos.

Der veränderliche, auch variable Zinssatz genannt, bezeichnet indes Kredite, bei denen der Zinssatz nur für eine gewisse Zeit fest vereinbart wird. Man kennt diese variablen Zinssätze hauptsächlich aus der Immobilienfinanzierung, wo die Kredite zwar eine Laufzeit von 25 Jahren und länger haben, die Banken den Zinssatz aber nur für einen Teil dieser Laufzeit fest garantieren. Üblich sind Zinsbindungen von 10 Jahren. Danach wird der dann aktuell geltende Zinssatz für die nächste Finanzierungsrunde festgesetzt.

Die eher kompliziert anmutende gesetzliche Berechnungsgrundlage für den Sollzins macht bei Krediten mit variablen Zinssätzen den Zinssatz für die vereinbarte Laufzeit quasi zu einem Festzins.

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