Schuldentilgungsdauer
Existenzgründer müssen in der Regel viel Überzeugungsarbeit leisten, bis sie von ihrer Bank einen Existenzgründerkredit erhalten. Da haben es Unternehmen, die sich seit langer Zeit am Markt behaupten können, etwas einfacher wenn es für sie darum geht, zu expandieren und sie dafür Kredite benötigen. Denn auch wenn die Banken der Expansion kritisch gegenüberstehen gewähren sie in der Regel die Kredite, da das Unternehmen über ausreichend eigene Sicherheiten wie Immobilien und Eigenkapital verfügt, die im Falle des Scheiterns den Banken angeboten werden können.
Wie bei Privatpersonen auch, wird in den Kreditverträgen neben der Kreditsumme und der daraus resultierenden Belastung auch die Kreditlaufzeit fest vereinbart. Anders als bei Privatpersonen wirken sich die Kreditzahlungen aber positiv auf die zu zahlenden Steuern aus, da diese in der GuV als Aufwand angesetzt werden können.
Bei Unternehmenskrediten geht man aus betriebswirtschaftlicher Sicht davon aus, dass die Schuldentilgungsdauer bei gut geführten Unternehmen bei fünf, bei sehr gut geführten Unternehmen mitunter bei drei Jahren liegt. Danach ist der durchschnittliche Kredit vollständig getilgt. Ein gut geführter Handwerksbetrieb tilgt seinen Unternehmenskredit statistisch binnen fünf Jahren, während ein Einzelhandelsunternehmen, das den Kredit in sieben Jahren getilgt hat, immer noch als gut geführt bezeichnet werden kann. Ist die Schuldentilgungsdauer allerdings auf eine längere Zeit – evtl. sogar länger als 12 Jahre – angelegt, so muss entweder eine Verstärkung der Eigenkapitalquote angestrebt werden oder das Unternehmen muss angehalten werden, die Ertragslage zwingend zu verbessern.
Konkret bedeutet eine lange Schuldentilgungsdauer somit eine hohe Abhängigkeit von den Kreditgebern und eine kurze eine eben geringe Abhängigkeit. Die Schuldentilgungsdauer ist daher eine sehr aussagekräftige Zahl, die Kreditinstituten zur Vergabe von Unternehmenskrediten heranziehen.