Gebühren für Sondertilgungen

Gebühren für Sondertilgungen
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Eine andere Situation stellt sich dar, wenn ein Kreditnehmer für sich die Möglichkeit sieht, durch eine Sonderzahlung die Kreditsumme zu reduzieren. Sollte im Kreditvertrag ausdrücklich eine solche Möglichkeit vorgesehen sein, ist die Zahlung der Sondertilgung kein Problem. Anders ist es, wenn eine Sonderzahlung nicht schriftlich vereinbart wurde. In diesem Fall wird seitens des Kreditnehmers eine Gebühr fällig, die sich an der Restlaufzeit des Kredites einerseits und der Höhe der Sonderzahlung andererseits richtet. Bei einem Konsumkredit ist diese Gebühr sicherlich noch überschaubar. Beabsichtigt der Kreditnehmer allerdings, einen Immobilienkredit durch eine Sonderzahlung zu reduzieren, ist durchaus eine Gebühr im vierstelligen Bereich denkbar.
Von daher sollte jeder Kreditnehmer, der für sich während der Kreditlaufzeit die Möglichkeit sieht, die Kreditsumme durch eine Sonderzahlung zu reduzieren, diese Option auch in den Kreditvertrag mit einfließen lassen. Oftmals wird dann eine Sondertilgungsmöglichkeit von 1 % der Kreditsumme pro Jahr festgelegt; alternativ dazu kann auch ein fester Betrag vereinbart werden, der weder unter- noch überschritten werden darf. Der Zinssatz für den Kredit wird durch diese Klausel nur unwesentlich verändert.