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Gebühren für Sondertilgungen

FINANZERIA.DE am 16. November 2009 – 22:18Keine Kommentare

Verträge sind dazu da, dass man sie einhält. Das gilt in allen Bereichen, wo Menschen Verträge miteinander eingehen. Und erst recht müssen Verträge da eingehalten werden, wo es um Geld geht, näherein bei Krediten und Finanzierungen. Denn bei Abschluss eines Kreditvertrages wird nicht nur die Höhe der monatlichen Rate fest vereinbart, die sich in erster Linie an der Kreditsumme orientiert. Auch die Laufzeit des Kredites ist fester Bestandteil des Kreditvertrages. Wenn ein Vertragspartner von diesen Kriterien abweicht, kann der andere Teil auf die Einhaltung des Vertrages pochen und gerade bei Nichtzahlung der Raten durch den Kreditnehmer hat die Bank die Möglichkeit, die ausstehende Summe durch Vollstreckungsmaßnahmen beizutreiben. Die Folge für den Kreditnehmer ist, dass er neben der ausstehenden Summe zusätzlich noch weitere Kosten für die Eintreibung tragen muss und ihm im schlimmsten Fall der Kredit sogar gekündigt wird.

Eine andere Situation stellt sich dar, wenn ein Kreditnehmer für sich die Möglichkeit sieht, durch eine Sonderzahlung die Kreditsumme zu reduzieren. Sollte im Kreditvertrag ausdrücklich eine solche Möglichkeit vorgesehen sein, ist die Zahlung der Sondertilgung kein Problem. Anders ist es, wenn eine Sonderzahlung nicht schriftlich vereinbart wurde. In diesem Fall wird seitens des Kreditnehmers eine Gebühr fällig, die sich an der Restlaufzeit des Kredites einerseits und der Höhe der Sonderzahlung andererseits richtet. Bei einem Konsumkredit ist diese Gebühr sicherlich noch überschaubar. Beabsichtigt der Kreditnehmer allerdings, einen Immobilienkredit durch eine Sonderzahlung zu reduzieren, ist durchaus eine Gebühr im vierstelligen Bereich denkbar.

Von daher sollte jeder Kreditnehmer, der für sich während der Kreditlaufzeit die Möglichkeit sieht, die Kreditsumme durch eine Sonderzahlung zu reduzieren, diese Option auch in den Kreditvertrag mit einfließen lassen. Oftmals wird dann eine Sondertilgungsmöglichkeit von 1 % der Kreditsumme pro Jahr festgelegt; alternativ dazu kann auch ein fester Betrag vereinbart werden, der weder unter- noch überschritten werden darf. Der Zinssatz für den Kredit wird durch diese Klausel nur unwesentlich verändert.

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