Existenzgründerkredite – das Vorhaben Selbständigkeit finanzieren

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Existenzgründerkredite werden auch von Banken vergeben. In der Regel sind die Kredite hier an einen im Vertrag vereinbarten Ausgabenzweck gebunden, ähnlich wie bei einem Bauspardarlehen kann man den so erhaltenen Betrag also nicht etwa für eine Urlaubsreise verwenden. Ein negativer Eintrag bei der Schufa ist fast immer ein Grund, einen solchen Kredit zu verweigern.
Um einen Existenzgründerkredit bei der Bank zu erhalten, benötigt man in der Regel eine so genannte Tragfähigkeitsbescheinigung: Sofern die Bank eine solche Prüfung nicht selbst vornimmt, ist es notwendig, ein unabhängiges Gutachten eines beglaubigten Wirtschaftsgutachters vorzulegen, aus welchem hervorgeht, dass die beabsichtigte Unternehmensgründung eine Chance hat, am Markt zu bestehen. Hierzu muss die Existenzgründung ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit belegen, was etwa die erwarteten Einkünfte und die zu erwartenden Betriebs- und Lebenshaltungskosten des Gründers umfasst. Bei Akzeptanz eines solchen Business-Plans erhält der Neuunternehmer einen Existenzgründerkredit zu äußerst günstigen und sehr flexiblen Konditionen. Es lohnt sich allerdings immer, verschiedene Angebote einzuholen, da es eine beinahe unüberschaubare Anzahl konkurrierender Anbieter am Markt gibt.